Informationsblatt · Brandfrüherkennung
Kanalrauchmelder in der Zuluft*
Bis zu welcher Filterklasse vor dem Melder eine zuverlässige Auslösung gewährleistet ist – und welcher Verwendbarkeitsnachweis für die Ansteuerung von Klappen verlangt wird.
* Unverbindliche Zusammenstellung herstellerseitiger Angaben. Das Blatt bildet den aktuellen Informationsstand ab und kann sich ändern, wenn neue Informationen erscheinen – etwa durch neue Prüfberichte oder Produktrevisionen.
In raumlufttechnischen Anlagen werden zur Branddetektion häufig Kanalrauchmelder eingesetzt. Bis zu welcher Filterklasse vor dem Melder eine zuverlässige Auslösung noch gewährleistet ist, beurteilen die Hersteller unterschiedlich. Zusammengefasst sind die aktuellen Auskünfte führender Anbieter.
01 – Vergleich
Herstellerangaben im Vergleich
Die Werte beruhen auf direkten Auskünften der jeweiligen Hersteller. Angegeben ist die maximal zulässige Filterklasse, bis zu der ein Einsatz des Kanalrauchmelders in der Zuluft als gesichert angesehen wird.
| Hersteller | Hinweis zum Einsatz | Max. Filterklasse vor dem Melder |
|---|---|---|
| Calectro | Modell UG8-ZD-24; Auslöseschwelle 0,11 – 0,15 dB/m. | bis F9 |
| Hekatron | Lüftungsrauchschalter; feinere Filterklassen sind aktuell nicht freigegeben (vgl. Planungshandbuch RLT, S. 17). | nur bis G4 |
| Oppermann | Grundsätzlich keine Einschränkung – ausreichend Brandaerosole passieren die Filterstufen; Ausnahme: Aktivkohlefilter. | bis F9 |
Die Angaben sind zeitlich begrenzte Aussagen der Hersteller und können sich ändern. Für Calectro liegt zudem eine in Einzelfällen erteilte Freigabe bis Filterklasse E11 vor (vermutlich objektbezogen). Eine objektbezogene Abstimmung mit dem jeweiligen Hersteller wird in jedem Fall empfohlen.
02 – Sonderfall
Aktivkohlefilter
Aktivkohlefilter – wie sie beispielsweise in Lüftungsanlagen von Flughäfen oder bei erhöhter Gasbelastung der Außenluft eingesetzt werden – stellen einen wichtigen Sonderfall dar. Die hohe Adsorptionsleistung führt dazu, dass im Strömungspfad nach dem Filter praktisch keine Brandaerosole mehr detektierbar sind. Eine zuverlässige Auslösung des Kanalrauchmelders ist in dieser Konstellation nicht gewährleistet.
Wird in der Anlage ein Aktivkohle- oder vergleichbarer Molekularfilter eingesetzt, ist der Kanalrauchmelder vor dieser Filterstufe zu platzieren. Alternativ kommen ergänzende Detektionsverfahren in Betracht – beispielsweise Ansaugrauchmelder mit erhöhter Empfindlichkeit oder eine Detektion an anderer geeigneter Stelle der Anlage.
03 – Verwendbarkeit
Zulassungspflicht für Brand- und Rauchschutzklappen
Sowohl die Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (M-LüAR) als auch die Vorgaben der Klappenhersteller verlangen für die Auslösung dieser Absperrvorrichtungen Rauchmelder, deren Verwendbarkeit für diesen Anwendungszweck nachgewiesen ist. Lediglich VdS-anerkannte Rauchmelder genügen hier nicht – erforderlich ist zwingend eine Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Bei der Melderauswahl ist dies ausdrücklich zu prüfen.
„Brandschutzklappen dürfen zusätzlich zur thermischen Auslösung mit Auslöseeinrichtungen angesteuert werden, die auf Rauch ansprechen (Rauchauslöseeinrichtungen), wenn für diese Rauchauslöseeinrichtungen die Verwendbarkeit nachgewiesen ist. Die Rauchauslöseeinrichtungen müssen für den Anschluss an die jeweilige Brandschutzklappe geeignet und in Lüftungsleitungen installiert sein."
- Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (M-LüAR), Abschnitt 4.2
- Direkte Herstellerauskünfte Calectro, Hekatron, Oppermann; Hekatron Planungshandbuch RLT, S. 17
- Bauaufsichtliche Zulassungen bzw. Bauartgenehmigungen des DIBt für Rauchauslöseeinrichtungen
Hinweis zur Verwendung: Maßgebend sind die geltenden Fassungen der M-LüAR, die produktspezifischen Verwendbarkeitsnachweise sowie die objektbezogene Abstimmung mit dem Hersteller. Herstellerangaben sind Momentaufnahmen und können sich ändern. Eine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen.