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Testicon Informationsblatt · Lüftungstechnik
Patrick Duksa  Prüfsachverständiger nach § 5 PrüfVO NRW Testicon GmbH  ·  Lüdinghausen  ·  testicon.de

Kautschukdämmung an Außen- und Fortluftleitungen*

Warum die Rauchklasse s3 die Anforderung „schwerentflammbar“ nicht mehr erfüllt – und woran es in der Praxis scheitert.

* Betrachtet ist die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen; die Systematik ist auf die übrigen Bundesländer prinzipiell übertragbar – maßgebend sind dort die jeweiligen Landesvorschriften. Das Blatt bildet den aktuellen Informationsstand ab und kann sich ändern, wenn neue Informationen erscheinen.

Anforderung
Schwerentflammbar = C-s2,d2
Regelwerk
§ 40 BauO NRW · LüAR · VV TB A 2.1.15
Adressaten
Planung, Ausschreibung, Fachbauleitung, Prüfung

Außenluft- und Fortluftleitungen werden gegen Kondensat gedämmt, meist mit Kautschuk. Das ist technisch richtig. Brandschutztechnisch wird an dieser Stelle aber regelmäßig etwas übersehen: Die verbaute Rauchklasse erfüllt die Anforderung häufig nicht.

01 – Herleitung

Die Kette der Anforderungen

1
§ 40 BauO NRW – Grundanforderung

Verlangt für Lüftungsleitungen einschließlich ihrer Dämmschicht nichtbrennbare Baustoffe.

2
Lüftungsanlagen-Richtlinie – Erleichterung

Lässt brennbare Baustoffe unter Bedingungen zu – dann aber mindestens schwerentflammbar.

3
VV TB, Abschnitt A 2.1.15, Tabelle 1.2 – Klasse

Legt fest, welche europäische Klasse „schwerentflammbar“ erfüllt: C-s2,d2.

02 – Befund

s3 erfüllt die Anforderung nicht mehr

Gefordert
C-s2,d2

Begrenzte Rauchentwicklung (s2), begrenztes brennendes Abtropfen (d2).

Häufig verbaut
s3

Unbegrenzte Rauchentwicklung. Erfüllt „schwerentflammbar“ nicht, seit die Rauchklasse verschärft wurde.

Produkte mit s3 sind weiterhin am Markt verfügbar – sie sind nur eben nicht mehr überall einsetzbar.

03 – Praxis

Woran es in der Praxis scheitert

1

Ausschreibungstexte aus der alten Fassung werden unverändert übernommen.

2

Die Klasse steht in der Leistungserklärung – nicht im Prospekt.

3

Kondensatschutz wird als reine Technikfrage behandelt, nicht als Brandschutzfrage.

Empfehlung

Beim nächsten Mal lohnt der Blick auf den Aufdruck der Dämmschale – da steht die Klasse drauf.

Quellen
  • § 40 BauO NRW – Lüftungsanlagen
  • Lüftungsanlagen-Richtlinie (LüAR / M-LüAR)
  • Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB), Abschnitt A 2.1.15, Tabelle 1.2
  • Leistungserklärung und Kennzeichnung des jeweiligen Dämmstoffprodukts

Hinweis zur Verwendung: Maßgebend sind die geltenden Fassungen der genannten Vorschriften sowie die Leistungserklärung des eingesetzten Produkts. Eine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen.