Informationsblatt · Lüftungstechnik
Kautschukdämmung an Außen- und Fortluftleitungen*
Warum die Rauchklasse s3 die Anforderung „schwerentflammbar“ nicht mehr erfüllt – und woran es in der Praxis scheitert.
* Betrachtet ist die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen; die Systematik ist auf die übrigen Bundesländer prinzipiell übertragbar – maßgebend sind dort die jeweiligen Landesvorschriften. Das Blatt bildet den aktuellen Informationsstand ab und kann sich ändern, wenn neue Informationen erscheinen.
Außenluft- und Fortluftleitungen werden gegen Kondensat gedämmt, meist mit Kautschuk. Das ist technisch richtig. Brandschutztechnisch wird an dieser Stelle aber regelmäßig etwas übersehen: Die verbaute Rauchklasse erfüllt die Anforderung häufig nicht.
01 – Herleitung
Die Kette der Anforderungen
Verlangt für Lüftungsleitungen einschließlich ihrer Dämmschicht nichtbrennbare Baustoffe.
Lässt brennbare Baustoffe unter Bedingungen zu – dann aber mindestens schwerentflammbar.
Legt fest, welche europäische Klasse „schwerentflammbar“ erfüllt: C-s2,d2.
02 – Befund
s3 erfüllt die Anforderung nicht mehr
Begrenzte Rauchentwicklung (s2), begrenztes brennendes Abtropfen (d2).
Unbegrenzte Rauchentwicklung. Erfüllt „schwerentflammbar“ nicht, seit die Rauchklasse verschärft wurde.
Produkte mit s3 sind weiterhin am Markt verfügbar – sie sind nur eben nicht mehr überall einsetzbar.
03 – Praxis
Woran es in der Praxis scheitert
Ausschreibungstexte aus der alten Fassung werden unverändert übernommen.
Die Klasse steht in der Leistungserklärung – nicht im Prospekt.
Kondensatschutz wird als reine Technikfrage behandelt, nicht als Brandschutzfrage.
Beim nächsten Mal lohnt der Blick auf den Aufdruck der Dämmschale – da steht die Klasse drauf.
- § 40 BauO NRW – Lüftungsanlagen
- Lüftungsanlagen-Richtlinie (LüAR / M-LüAR)
- Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB), Abschnitt A 2.1.15, Tabelle 1.2
- Leistungserklärung und Kennzeichnung des jeweiligen Dämmstoffprodukts
Hinweis zur Verwendung: Maßgebend sind die geltenden Fassungen der genannten Vorschriften sowie die Leistungserklärung des eingesetzten Produkts. Eine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen.