In drei Schritten zur Klarheit.
Zuerst klären, ob Ihre Anlage geprüft werden muss. Dann wissen, wer prüfen darf. Und zum Schluss die Anfrage. Ohne Fachwissen nachvollziehbar – auch für Verwaltung und Einkauf.
Bitte wählen Sie Ihre Rolle
Muss meine Anlage geprüft werden?
Für Lüftungs-, Entrauchungs- und CO-Warnanlagen. Sie wählen drei Angaben aus und erhalten eine erste Einschätzung.
Hinweis: Das Ergebnis ist eine erste Orientierung, keine Fachberatung und nicht verbindlich. Was am Ende gilt, steht in § 1 PrüfVO NRW, in Ihrer Baugenehmigung und in Ihrem Brandschutzkonzept.
Welches Bauamt ist für mich zuständig?
Postleitzahl oder Ort eingeben – angezeigt wird die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde mit Anschrift und Kontakt. Alle 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.
Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die Auskunft der Behörde selbst.

Ich prüfe nicht vom Schreibtisch aus. Bevor ich Prüfsachverständiger wurde, habe ich Anlagen ausgeführt, geplant und projektiert – vom Handwerk über das Studium der Technischen Gebäudeausrüstung bis zur Forschung und Entwicklung in der Lüftungstechnik. Ich weiß, wie Anlagen gebaut werden, wo typische Fehler entstehen und worauf es im Betrieb ankommt.
Sie sprechen direkt mit dem Prüfer, der Ihre Anlage abnimmt. Zu jedem Punkt im Bericht erfahren Sie in klaren Worten, was das für die Sicherheit bedeutet und was zu tun ist.
- –Prüfsachverständiger für RLT-, RWA- und CO-Warnanlagen
- –Planung und Projektierung von Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
- –Forschung und Entwicklung von Lüftungsgeräten
- –Studium Technische Gebäudeausrüstung
- –Ausbildung Anlagenmechaniker SHK
Sprechen wir über Ihr Gebäude.
Ob erste Prüfung, wiederkehrende Prüfung oder Begleitung während des Baus – schreiben Sie mir in Ihren Worten. Ich melde mich innerhalb eines Werktags zurück.
