Prüfpflicht gehört in die Planung.
Was in der Planung zehn Minuten kostet, kostet nach der Abnahme einen Umbau. Die Punkte, an denen Prüfung und Planung sich berühren.
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Planungsfehler, die später teuer werden
- –Brandschutzklappen dort geplant, wo sie später nicht mehr zugänglich sind – etwa in der Decke, obwohl eine Anordnung im Fußboden möglich wäre
- –Revisionsöffnungen nicht vorgesehen oder von der Unterkonstruktion verstellt oder falsch platziert
- –Überströmöffnungen falsch geplant – ↗ Informationsblatt Überströmöffnungen
- –Kanalrauchmelder hinter Filterstufen, für die kein Nachweis vorliegt
- –Rauchmelder falsch ausgewählt – je nach Einsatz braucht es eine DIBt-Zulassung oder eine VdS-Anerkennung – ↗ Informationsblatt Kanalrauchmelder
- –Funktionserhalt pauschal über alle Bereiche geplant – er ist nicht überall nötig, das kostet unnötig Geld
- –Kein Platz für Messung, Funktionsprüfung und spätere Wartung eingeplant
- –Kautschukdämmung falsch ausgeschrieben – ↗ Informationsblatt Kautschukdämmung
- –Bestandsklappen mit Asbest nicht berücksichtigt – vor Umbau oder Austausch prüfen lassen und den Ausbau fachgerecht ausschreiben – ↗ Informationsblatt Asbest
- –Belüftung von Batterieräumen nicht nach den bauordnungsrechtlichen Vorgaben der SBauVO NRW geplant – ↗ Informationsblatt Batterieräume
- –Bestandsschutz falsch eingeschätzt – ↗ Informationsblatt Bestandsschutz
- –Baustoffe nicht nach M-LüAR ausgeschrieben – normal entflammbares Material ist dort unzulässig, typischer Fall ist die Geräte- und Gehäusedämmung
- –WC- und Bad-Entlüftung nach DIN 18017-3 falsch geplant – falsche Leitungsführung und unzulässig angeschlossene Bereiche
- –Brandschutzklappen anders vorgesehen, als es die Leistungserklärung (DoP) zulässt. Früher war das als nicht wesentliche Abweichung tolerierbar, bei Klappen nach europäischer Norm ist heute jede Abweichung unzulässig
- –Küchenlüftung falsch geplant – Abluftführung, Fettabscheidung und Brandschutz der Leitung entsprechen nicht den Vorgaben
- –Mündungsregeln der M-LüAR nicht eingehalten – Lage und Abstand von Fortluft- und Außenluftöffnungen zu Öffnungen und Nachbarbereichen
- –Chemisch belastete Abluft mit der allgemeinen Lüftung zusammengeführt – getrennte Führung und Materialwahl müssen geplant sein
- –Leitungen oberhalb klassifizierter Unterdecken geführt, ohne die Bedingungen des Verwendbarkeitsnachweises für diese Decke einzuhalten
Ob geprüft wird, entscheidet das Gebäude
Nicht die Anlage. Maßgeblich sind die Einstufung als Sonderbau, die Anwendung der SBauVO, die Auflagen der Baugenehmigung und die Vorgaben des Brandschutzkonzepts. Steht die Nutzung fest, steht meist auch die Prüfpflicht fest – lange bevor der erste Kanal gezeichnet ist.
Welches Werk was vorgibt
- –BauO NRW und SBauVO – die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an den Sonderbau
- –VV TB NRW – die eingeführten Technischen Baubestimmungen
- –M-LüAR und M-LAR – Anforderungen an Lüftungsanlagen und Leitungsanlagen
Bauamt und Brandschutzkonzept
Das Brandschutzkonzept ist die Grundlage, gegen die geprüft wird. Laufen Konzept und Ausführungsplanung auseinander, fällt das spätestens bei der Abnahme auf – dann aber am gebauten Objekt.
Abweichungen gehören vorher mit Bauamt und Konzeptersteller abgestimmt und dokumentiert, nicht am Prüftag verhandelt.
Was am Ende vorliegen muss
- –Brandschutzkonzept und Baugenehmigung mit Auflagen
- –Ausführungs- und Revisionspläne im gebauten Zustand
- –Verwendbarkeitsnachweise der eingebauten Bauteile
- –Schriftverkehr mit den Herstellern zu Einbau und Verwendung
- –Protokolle und Fotos der Einbauten, zum Beispiel von Topshots
- –Schriftverkehr mit Brandschutzsachverständigem und Bauamt
Was in der Planung als Anforderung steht, muss am Ende als Nachweis vorliegen. Wer das früh festlegt, sucht später nicht.
Kurz beantwortet statt lang gesucht
Prüffristen, Zuständigkeiten, Abnahme, Bestandsschutz: die Fragen, die in der Planung immer wieder auftauchen, sind im Expertenwissen kurz und belegt beantwortet.
Zu den häufigen FragenPlanvorprüfung statt Nachbesserung
Eine Planvorprüfung kostet einen Bruchteil dessen, was ein Umbau nach der Abnahme kostet. Ich sehe mir den Planungsstand an und sage Ihnen, was später geprüft wird und woran es erfahrungsgemäß scheitert.
Bauteile im Detail: Überströmöffnungen, Kanalrauchmelder, Luftfilterklassen, Brandschutzklappen im Bestand.
Planvorprüfung anfragen
Ich prüfe nicht vom Schreibtisch aus. Bevor ich Prüfsachverständiger wurde, habe ich Anlagen ausgeführt, geplant und projektiert – vom Handwerk über das Studium der Technischen Gebäudeausrüstung bis zur Forschung und Entwicklung in der Lüftungstechnik. Ich weiß, wie Anlagen gebaut werden, wo typische Fehler entstehen und worauf es im Betrieb ankommt.
Sie sprechen direkt mit dem Prüfer, der Ihre Anlage abnimmt. Zu jedem Befund bekommen Sie die Erklärung, welches Schutzziel betroffen ist und was zu seiner Erfüllung nötig wäre.
- –Prüfsachverständiger für RLT-, RWA- und CO-Warnanlagen
- –Planung und Projektierung von Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
- –Forschung und Entwicklung von Lüftungsgeräten
- –Studium Technische Gebäudeausrüstung
- –Ausbildung Anlagenmechaniker SHK
Lieber vorher fragen als nachher umbauen.
Schicken Sie mir den Planungsstand oder das Brandschutzkonzept. Ich sage Ihnen, was geprüft wird und worauf es in der Ausführung ankommt.
